Häufige Fragen zu unserer Musikschule
Anmeldung
Kinder können ab 2 Jahren im Musikgarten starten. Ab 4 Jahren gibt es musikalische Früherziehung. Ab 6 Jahren ist Instrumentalunterricht möglich.
Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Musikschule oder schriftlich mit dem Anmeldeformular. Ein Unterrichtsbeginn ist auch während des Schuljahres möglich, wenn freie Unterrichtsplätze verfügbar sind.
Ja, die ersten zwei Monate gelten als entgeltpflichtige Probezeit. Innerhalb dieser Zeit ist eine schriftliche Abmeldung zum Monatsende möglich.
Unterricht
Der Unterricht findet montags bis freitags außerhalb der Ferien der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Niedersachen) statt. Die Schulhalbjahre laufen vom 01.08. bis 31.01. und vom 01.02. bis 31.07.
An der Musikschule Friesland-Wittmund unterrichten qualifizierte Musikpädagogen und -pädagoginnen mit fundierter Ausbildung.
Ein Instrumentenkarussell sowie Kennenlernkurse über 8 Wochen helfen Kindern ab ca. 6 Jahren dabei, verschiedene Instrumente auszuprobieren und sich anschließend fundiert zu entscheiden.
Es gibt Einzel-, Gruppen- und Ensembleunterricht, Kompaktkurse sowie projektbezogene Angebote und Online-Unterricht.
Bis zu zwei ersatzlos ausgefallene Stunden pro Schuljahr sind entgeltpflichtig. Darüber hinaus gehende Ausfälle werden erstattet.
Unterricht wird für eine Vielzahl von Instrumenten angeboten, darunter Klavier, Keyboard, Akkordeon, Violine, Viola, Cello, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Ukulele, Blockflöte, Querflöte, Fagott, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Horn, Tuba, Schlagzeug, Percussion und Gesang.
Ja, darunter Blasorchester, Rock-Pop-Bands, Jazzband, Streicher- und Gitarrenensembles sowie afrikanisches Trommeln. Die Teilnahme ist für Musikschüler/innen kostenlos.
Ja, es gibt keine Altersgrenze. Die Musikschule bietet passende Angebote auch für Erwachsene, darunter Kompaktkurse zur Auffrischung. Ab Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein Erwachsenenzuschlag von 20% – davon ausgenommen sind Schüler/innen, Studenten und Studentinnen wie auch Auszubildende.
Einige Fächer werden online unterrichtet. Voraussetzung ist ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon.
Gebühren, Ermäßigungen und Zahlungen
Die Entgelte sind monatlich zum 20. fällig und werden per Lastschrift eingezogen oder können überwiesen werden.
Mahnkosten werden nach Aufwand berechnet. Zahlungen sind an die angegebenen Konten der Musikschule zu leisten.
Ja. Bezieher/innen von ALG II und ihre Familienmitglieder erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung. Ab dem 2. Familienmitglied gibt es 10 % Ermäßigung. Ermäßigungen gelten nur für Hauptfächer.
Mietinstrumente
Ja, im Rahmen der verfügbaren Bestände können Instrumente gegen Gebühr ausgeliehen werden. Die Mietdauer beträgt maximal ein Jahr.
Das Mietentgelt beträgt in der Regel 1,5 % des Instrumentenwertes, mindestens jedoch 6,00 EUR pro Monat. Die genaue Höhe legt die Fachbereichsleitung fest.
Der Mieter haftet für fahrlässige Schäden in vollem Umfang und trägt die Kosten der Instandhaltung. Schäden sind umgehend zu melden.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist zum 31.01. oder 31.07. möglich und muss vier Wochen vorher schriftlich vorliegen. Nach zwei Jahren Unterricht besteht eine monatliche Kündigungsfrist.
Bei mangelnder Mitarbeit oder fehlendem Fortschritt kann der Unterricht aus pädagogischen Gründen beendet werden. Die Entscheidung trifft die Musikschulleitung.
