Entgeltordnung Musikschule Friesland-Wittmund
A Grundfächer
| Fach | Gruppenzahl | wöchentl. Unterrichtszeit | Jahresentgelt | Monatsgentgelt |
|---|---|---|---|---|
| Musikgarten I und II | ab 7 Kinder | 45 Minuten | 264,00 € | 22,00 € |
| Musikalische Früherziehung | 7–9 Kinder | 60 Minuten | 294,00 € | 24,50 € |
| Rhythmik & Tanz für Kinder | ab 8 Kinder | 60 Minuten | 300,00 € | 25,00 € |
B Hauptfächer
- Einzelunterricht Vokal/Instrumental
| wöchentlich. Unterrichtszeit | Jahresentgelt | Montagsentgelt |
|---|---|---|
| 30 Minuten | 780,00 € | 65,00 € |
| 45 Minuten (für fortgeschrittene Schüler/innen) | 1140,00 € | 95,00 € |
- Gruppenunterricht Vokal/Instrumental
| wöchentlich. Unterrichtszeit | Teilnehmerzahl | Jahresentgelt | Monatsentgelt |
|---|---|---|---|
| 45 Minuten | 2 | 576,00 € | 48,00 € |
| 45 Minuten | 3–4 | 432,00 € | 36,00 € |
| 45 Minuten | ab 5 | 372,00 € | 31,00 € |
Erwachsenenzuschlag ab Vollendung des 21. Lebensjahres: 20%. Davon ausgenommen sind: Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, wie auch Auszubildende.
C Ensembles (für Hauptfachschülerinnen und -schüler entgeltfrei)
| Fach | Teilnehmerzahl | wöchentl. Unterrichtszeit | Jahresentgelt | Monatsgentgelt |
|---|---|---|---|---|
| Ensemble | ab 6 Kinder | 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten |
192,00 € 228,00 € 264,00 € |
16,00 € 19,00 € 22,00 € |
| Orchester | 120 Minuten | 228,00 € | 19,00 € |
D Kursangebot
| Kurs | Teilnehmerzahl | wöchentl. Unterrichtszeit | Jahresentgelt | Monatsgentgelt |
|---|---|---|---|---|
| Instrumentenkarussell | 3–4 er Gruppen | 45 Minuten | 216,00 € | 36,00 € |
| Grundkurs Vokal/Instrumental | ab 9 | 45 Minuten | 815,00 € (einmalig) |
Kooperationen mit Schulen und Kitas auf Anfrage
2. Instrumente/Instrumentenmiete
2.1. Grundsätzlich sollte die Schülerin/der Schüler bei Beginn des Unterrichtes ein Instrument besitzen. Verschiedene Instrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der Musikschule an die Schülerinnen und Schüler vermietet werden. Die Mietdauer ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Sollte das Instrument nach Ablauf eines Jahres nicht anderweitig benötigt werden, so kann die Mietdauer auf Antrag verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht.
2.2. Die Höhe des monatlichen Mietentgeltes wird individuell entsprechend dem Wert des Instrumentes durch die Fachbereichsleitung festgesetzt. Sie beträgt im Regelfall 1,5% des Instrumentenwertes, mindestens jedoch 6,00 EUR.
2.3. Instrumente und Zubehör sind auf Kosten des Mieters instand zu halten. Für fahrlässige Beschädigungen haften die Mieter in vollem Umfang. Mängel sind unverzüglich der Verwaltung der Musikschule mitzuteilen.
2.4. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Ermäßigungen
3.1. Beziehende von Arbeitslosengeld II sowie deren Familienmitglieder, soweit sie über kein eigenes Einkommen verfügen, erhalten auf Antrag eine Entgeltermäßigung in Höhe von 50%. Nachweise sind mit dem Antrag einzureichen. Rückwirkende Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.2. Familienmitglieder, die gleichzeitig ein Hauptfach belegen, erhalten ab dem 2. Familienmitglied eine Ermäßigung in Höhe von 10%. Als 1. Hauptfachschülerin/Hauptfachschüler und Vollzahlende wird unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung immer das ältere Mitglied der Familie gewertet. Bei Mehrfachbelegungen erhält der/die Hauptfachschülerin/Hauptfachschüler ab dem 2. Fach und für jedes weitere Fach jeweils 10% Entgeltermäßigung.
3.3. Für die Grundfächer, Ensemblefächer, Projekt- und Kursangebote werden keine Entgeltermäßigungen gewährt.
3.4. Für Projekt- und Kursangebote gelten in Anlehnung an die Entgeltordnung gesonderte Konditionen.
4. Zahlungsweise
4.1. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Entgeltes. Der Unterrichtsvertrag kommt erst mit der Aufnahme des Unterrichts zustande.
4.2. Das Unterrichtsentgelt wird in Höhe des monatlichen Teilbetrages zum 20. jeden Monats fällig und wird mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Auf Wunsch können die fälligen Beträge auch per Überweisung gezahlt werden.
4.3. Mahnkosten werden nach Aufwand berechnet.
4.4. Alle Zahlungen sind auf Konten der Volkshochschule und Musikschule Friesland-Wittmund gGmbH zu leisten. Hierzu sind die Angaben der Bankverbindungen auf den Jahresentgeltrechnungen zu beachten.
Kontodaten:
Landessparkasse zu Oldenburg:
IBAN DE23 2805 0100 0055 4840 26 ∙ BIC BRLADE21LZO
Kreissparkasse Leer/Wittmund:
IBAN DE43 2855 0000 0040 0068 50 ∙ BIC BRLADE21LER
5. Entgelterstattung
5.1. Unterrichtsstunden, die seitens der Musikschule er-
satzlos ausfallen, sind innerhalb eines Schuljahres bis zu jährlich zwei Unterrichtsstunden entgeltpflichtig. Die Entgelte für darüber hinaus ausfallende Unterrichtsstunden werden nach Ablauf des Schuljahres erstattet.
6. Schuljahr und Unterrichtszeiten
6.1. Die Schulhalbjahre der Musikschule sind jeweils auf den 01. August bis 31. Januar und 01. Februar bis 31. Juli festgelegt.
6.2. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule.
6.3. Der Unterricht wird von montags bis freitags erteilt.
6.4. Die Unterrichtszeiten der Arbeitsgemeinschaften und Kurse in den Schulen und Kindergärten werden in Absprache mit diesen Institutionen festgesetzt.
7. An- und Abmeldungen, Probezeit, Online-Unterricht und Ausschluss vom Unterricht
7.1. Die Anmeldung zum Musikschulunterricht muss über das Online-Anmeldeformular der Musikschule oder schriftlich auf dem Anmeldeformular der Musikschule erfolgen. Ein Unterrichtsbeginn ist auch im laufenden Schuljahr möglich. Er ist jedoch von der Kapazität freier Unterrichtsplätze bzw. vom Start neuer Kurse abhängig.
7.2. Die Abmeldung ist zum 31.07. und 31.01. des entsprechenden Schulhalbjahres möglich. Sie muss der Musikschulverwaltung jeweils vier Wochen im Voraus schriftlich vorliegen. Von dieser Regelung ausgenommen sind zeitlich befristete Kurse. Hier ist keine vorzeitige Abmeldung möglich und zum Kursende keine schriftliche Abmeldung erforderlich.
7.2.1 Nach Ablauf von zwei Jahren gilt eine monatliche Kündigungsfrist.
7.3. Die ersten zwei Monate nach Unterrichtsaufnahme gelten als entgeltpflichtige Probezeit. Eine schriftliche Abmeldung ist hier jeweils zum Monatsende möglich.
7.4. Bei zeitlich befristeten, kostengünstigen und wirtschaftlich kalkulierten Kursen in Kindergärten und Schulen ist eine Probezeit und ein Rücktritt nach der verbindlichen Anmeldung nicht möglich.
7.5. Wir bieten in einigen Bereichen auch Online-Unterricht an – abhängig von den technischen Voraussetzungen. Der Online-Unterricht ersetzt den Präsenzunterricht. Voraussetzung ist ein Online-Zugang mit einem aktuellen Browser über Tablet, PC oder Smartphone. Das Endgerät muss über Kamera/Mikrofon verfügen.
7.6. Sind im Unterricht infolge mangelnder Mitarbeit, Deinteresse oder fehlender Kooperation mit der Lehrkraft keine Fortschritte erkennbar, so kann der Schüler/die Schülerin aus pädagogischen Gründen von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Hier entscheidet die Musikschulleitung.
7.7. Steht eine geeignete Lehrkraft nicht zur Verfügung oder ist der Unterricht aus sonstigen Gründen nicht durchführbar, so ist die Musikschule zur Kündigung berechtigt.
8. Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft. Die bisherige Entgeltordnung der Volkshochschule und Musikschule Friesland-Wittmund gGmbH, Fachbereich Musikalische Bildung tritt mit Ablauf des 30.04.2023 außer Kraft.
